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Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

Typ: Artikel

Das Bild zeigt das Logo des Investitionspakts Sportstätten. Quelle: BMWSB

Sportstätten tragen als Teil der sozialen Infrastruktur zur Realisierung vielfältiger gesundheits-, sozial- und stadtentwicklungspolitischer Ziele der Kommunen bei. Als Orte der Bewegung und Begegnung unterstützen sie den Gemeinschaftssinn. Ausreichend verfügbare, baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten sind Teil der Daseinsvorsorge und ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.

Sportstätten sind aus städtebaulicher Sicht besonders häufig vom Sanierungsstau betroffen. Das stellt viele Städte und Gemeinden vor große finanzielle Herausforderungen.

Mit dem Investitionspakt Sportstätten haben Bund und Länder von 2020 bis 2022 Städte und Gemeinden dabei unterstützt, Sportstätten zukunftsfähig, nachhaltig und modern zu entwickeln. Dabei sind Belange des Umwelt- und Klimaschutzes in besonderer Weise zu berücksichtigen. Die Ausfinanzierung der Maßnahmen ist bis 2026 vorgesehen.

Der Investitionspakt verfolgt durch städtebauliche Investitionen in Sportstätten folgende Ziele:

  • Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse,
  • Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen,
  • Förderung der Gesundheit der Bevölkerung.

Der Investitionspakt Sportstätten ist ein ergänzendes Programm zur Städtebauförderung und wird auf Grundlage einer jährlichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Sport umgesetzt. Der Investitionspakt Sportstätten wird – vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Bundeshaushaltsgesetzgebers – im Programmjahr 2023 nicht fortgeführt.

Gegenstand der Förderung sind Sportstätten (gedeckt oder im Freien) als bauliche Anlagen, die primär der Ausübung des Sports dienen, einschließlich ihrer typischen baulichen Bestandteile und zweckdienlichen Folgeeinrichtungen.