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Bundeshaushalt 2022
Der Bundeshaushalt 2022 wurde am 22. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Für den Investitionspakt Sportstätten stehen 2022 erneut Programmmittel in Höhe von 110 Mio. € bereit.
Darüber hinaus sind 476 Mio. € für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vorgesehen, die schwerpunktmäßig für die Sanierung von Sportstätten eingesetzt werden sollen und damit einen Beitrag zum Abbau des Sanierungsstaus bei kommunalen Sportstätten leisten. Zusammen mit den Mitteln des Investitionspakts Sportstätten 2022 stehen somit in diesem Jahr deutlich über 500 Mio. € für Investitionen in kommunale Sportstätten im Bundeshaushalt bereit.