Aktuelle Informationen zur Programmumsetzung |
Logo „Investitionspakt Sportstätten“ mit Anwenderhinweisen
Die Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Sportstätten 2022 sieht die Anwendung eines programmeigenen Logos für Maßnahmen des Investitionspakts Sportstätten vor.
Das Logo einschließlich Anwenderhinweise kann ab sofort unter Weitere Informationen | Investitionspakt Sportstätten (investitionspakt-sportstaetten.de) abgerufen werden.