Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Internetseite gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für investitionspakt-sportstaetten.de
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die z.B. nicht barrierefrei sind:
- Informationen in Gebärdensprache fehlen noch.
- PDF-Downloads, die vor 2022 eingestellt wurden, insbesondere unter dem Navigationspunkt "Newsletter", sind zum Teil nicht barrierefrei. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
- Die interaktive Karte unter dem Navigationspunkt „Programmkommunen“ ist nicht barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.02.2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beauftragten und durch das Deutsche Institut für Urbanistik gGmbH mit Stand von Februar 2022 ausgeführten Selbstbewertung.
Barrieren melden! Hinweise zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von investitionspakt-sportstaetten.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie können uns per E-Mail kontaktieren:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Referat FWD 4 „Wissensmanagement, Bibliothek“
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de