Finanzierung

Für den Investitionspakt Sportstätten stellt der Bund seit 2020 Bundesfinanzhilfen in Höhe von insgesamt 370 Millionen Euro zur Verfügung, davon 110 Millionen Euro im Programmjahr 2022.

Die Bundesmittel werden den Ländern auf Grundlage von Art. 104b GG zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Sport gewährt. Die von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, am 29. Juni 2022 unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Sportstätten 2022 trat nach Gegenzeichnung aller Länder am 11. Oktober 2022 in Kraft. 

An den förderfähigen Kosten städtebaulicher Maßnahmen beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen anteilig. Im Programmjahr 2022 beteiligt sich der Bund mit 50 Prozent an den förderfähigen Kosten, die Kommunen mit mindestens 10 Prozent.