Förderverfahren

Die Umsetzung des Investitionspakts Sportstätten obliegt den Ländern. Ausgehend von der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Sportstätten konkretisieren die Länder unter Berücksichtigung der landesspezifischen Situation die Förderbestimmungen, u.a. zu Förderschwerpunkten, zu den Fördervoraussetzungen, zum Antragsverfahren und zur Abrechnung der Fördermaßnahmen.

Die Antragstellung erfolgt durch die Städte und Gemeinden bei dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium oder der von ihm beauftragten Behörde (z. B. Regierungspräsidium, Landesverwaltungsamt).

Informationen und die zuständigen Ansprechpartner der Länder finden Sie unter Kontakt.