FAQ
Häufige Fragen
Informationen und die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Länder finden Sie in der Rubrik Kontakt.
Die Umsetzung des Investitionspakts Sportstätten obliegt den Ländern. Ausgehend von der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Sportstätten des jeweiligen Jahres konkretisieren die Länder unter Berücksichtigung der landesspezifischen Situation die Förderbestimmungen, u.a. zu Förderschwerpunkten, zu den Fördervoraussetzungen, zum Antragsverfahren und zur Abrechnung der Fördermaßnahmen.
Die Antragstellung erfolgt durch die Städte und Gemeinden bei dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium oder der von ihm beauftragten Behörde (z. B. Regierungspräsidium, Landesverwaltungsamt, etc.).
Die Auswahl der Fördermaßnahmen zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm Investitionspakt Sportstätten trifft die jeweils zuständige Landesbehörde.
Die Umsetzung des Investitionspakts Sportstätten obliegt den Ländern. Informationen und die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Länder finden Sie in der Rubrik Kontakt.
Die Bundestransferstelle Investitionspakt Sportstätten kann hier keine Auskünfte erteilen, da die Umsetzung des Bund-Länder-Förderprogramms den Ländern obliegt. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Länder können Ihnen hierzu Auskunft geben.
Antragsberechtigt sind Kommunen. Vereine mit Interesse an der Förderung der Sanierung von Sportstätten können sich hierzu an die jeweilige Kommune wenden.
An den förderfähigen Kosten städtebaulicher Maßnahmen beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen anteilig. Entsprechend der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen für den Investitionspakt Sportstätten trägt der Bund im Programmjahr 2022 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Länder beteiligen sich anteilig an den förderungsfähigen Kosten, der kommunale Anteil liegt bei mindestens 10 Prozent.
Abweichend von Artikel 13 der VV Städtebauförderung ist dies nicht zulässig.
Für Informationen zur Bündelung von Fördermitteln
- mit Bundesprogrammen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- mit Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung und mit Landeseigenen Programmen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Länder
Informationen zur Gestaltung eines Baustellenschildes unter Verwendung der Logos finden Sie unter Weitere Informationen.
Die Begleitforschung beinhaltet ein Monitoring des Bund-Länder-Förderprogramms im Auftrag des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Im Rahmen der Projektförderung werden geförderte Kommunen zweimal um Mitwirkung an einer Online-Befragung gebeten, einmal vor Beginn der Maßnahmenumsetzung und einmal mindestens sechs Monate nach Maßnahmenende.
Die Online-Befragungen werden durch vertiefende Interviews flankiert, die mit Vertreterinnen und Vertretern je einer Maßnahme pro Bundesland durchgeführt werden.
Der Methoden-Mix stellt sicher, dass neben der Sammlung und Auswertung quantitativer Vergleichsdaten zu allen Fördermaßnahmen auch eine vertiefende qualitative Bestandsaufnahme von ausgewählten Fallbeispielen vorgenommen wird.
Auf diese Weise können nicht nur städtebauliche Wirkungen von Sportstätten-Sanierungsmaßnahmen abgeschätzt werden. Zudem wird es auf diese Weise möglich, verallgemeinerbare Qualitätsanforderungen aus solchen baulichen Fördermaßnahmen abzuleiten. So kann die Bundestransferstelle auch wechselseitige Lerneffekte kommunizieren.
Zur Aufgabe der Bundestransferstelle Investitionspakt Sportstätten zählt die Begleitung des Förderprogramms durch Öffentlichkeitsarbeit sowie die Weitergabe und Veröffentlichung von Informationen. Hier stellt sie verschiedene Informationskanäle zur Verfügung:
- Programminformationen via Flyer
- Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen über eine Webseite
- Veröffentlichung von Praxisbeispielen
- Neuigkeiten aus der Programmförderung und der Städtebauförderung, Termine und Hinweise auf Veröffentlichungen via Newsletter
- Veröffentlichung von Publikationen (Kurzexpertisen) zu ausgewählten Themen des Sportstättenbaus
- Wissensaustausch in Transferwerkstätten
Auch die Beratung via Telefon oder E-Mail zählt zum Aufgabenspektrum der Bundestransferstelle Investitionspakt Sportstätten. Da die Umsetzung des Investitionspakt Sportstätten länderspezifisch ist kann die Bundestransferstelle keine Förderberatung vornehmen, aber zwischen den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vermitteln.
Sollte das Formular zur Anmeldung zum Newsletter nicht funktionieren, kann die Verwendung eines anderen Browsers (z.B. Internet Explorer, Mozilla Firefox, Microsoft Edge) hilfreich sein. Gerne können Sie die Bundestransferstelle Investitionspakt Sportstätten für Alternativen kontaktieren, wenn eine Anmeldung nicht möglich ist.